Curriculum für Sexualmedizin (Modul II)
Zielgruppe: An der Weiterbildung können ÄrztInnen und Gesundheits- und klinische PsychologInnen sowie PsychotherapeutInnen mit adäquater Ausbildung teilnehmen, wobei folgende Eingangsvoraussetzungen erforderlich sind:
Eingangsvoraussetzungen für ÄrztInnen: --> Für die Teilnahme am Modul II sind die Absolvierung des Basismoduls (insgesamt 4 WE) Voraussetzung. --> Ebenfalls sollte eine psychosoziale Qualifikation (z.B. Psy I oder nationales Äquivalent) nachgewiesen werden: Nachdem die Lehrangebote ständig im Fluss sind bzw. neu gestaltet werden, ist zur Zeit eine taxative Aufzählung nicht zielführend. Es muss daher zur Frage des Psy-Äquivalents immer von der Diplomverantwortlichen geprüft werden, ob die unabdingbaren Erfordernisse erfüllt sind, vor allem muss bei KollegInnen mit mehrjähriger nachweislich einschlägiger ärztlicher Tätigkeit mit biopsychosozialer Grundhaltung und Denkweise z. B. in einer andrologischen, urologischen, gynäkologischen o. onkologischen Klinik / Ambulanz, (Lehr-)Praxis etc. geklärt werden, ob damit die nötigen inhaltlichen Qualifikationen und Erfahrungen bereits gegeben sind. Empfohlen wird die Absolvierung der psychosozialen Qualifikation vor Beginn der Diplomweiterbildung, in begründeten Ausnahmefällen können diese Teile nachgebracht bzw. von der Diplomverantwortlichen nachgefordert werden.
--> In der Regel wird ein Aufnahmegespräch gehalten.
Ausbildungsziel:
Umfang:
Praxiserfordernisse bzw. Nachweise für den Kursabschluss
Erstinterview-Supervisionen: (10 h: 5 Gruppensupervision / 5 Einzelsupervisionen) Es ist ein Nachweis von 8 -9 (schriftlich dokumentierten) sexualmedizinischen Erstgesprächen (Einzel- und Paargespräche) erforderlich, die entweder einzeln oder in der Gruppe supervidiert wurden. Angeboten werden im Curriculum hierzu Supervisionsgruppen für (jeweils maximal) 5 Teilnehmer mit insgesamt 5 Terminen (á 45 min), bei denen jeweils ein Teilnehmer ein Erstinterview vorstellt (mithin bei 5 Terminen 5 Erstinterviews in der Gruppe supervidiert werden, die jeder Teilnehmer dann als 5 supervidierte Erstgespräche anerkannt bekommt).
Therapie-Supervisionen: (10 h)
Erforderlich ist der Nachweis von mindestens 20 (schriftlich dokumentierten) sexualmedizinischen Therapiesitzungen aus mindestens 2 - 4 Behandlungsfällen, die im Verhältnis 4:1 supervidiert wurden. Es werden nur Behandlungsfälle mit mindestens 5 Therapiesitzungen (nach Abschluss der Diagnostik) akzeptiert und es müssen mindestens ¾ der Therapiesitzungen als Paarbehandlung nachgewiesen werden (schriftliche Dokumentation aller Behandlungssitzungen).
Mindestens 15 Therapiesitzungen müssen Paarbehandlungen betreffen.
Auch hierzu werden im Curriculum Supervisionsgruppen für (jeweils maximal) 5 TeilnehmerInnen mit Terminen à 5DStd. [=45 min/Tn] angeboten, in denen alle Tn ihre Behandlungsverläufe darstellen (somit jede/r Tn auch die Behandlungsverläufe anderer Tn mitverfolgen kann. Diese werden aber nicht als eigene Therapie-Supervisionen angerechnet.)
Bitte übergeben Sie Ihren jeweils ausgearbeiteten Fall zu den einzelnen Supervisionsgruppenterminen und den Einzelsupervisionsterminen dem Supervisor (bei 5 Teilnehmern resultieren insgesamt 5 dokumentierte Fälle, die dann jedem Teilnehmer anerkannt werden.
Zum Abschlusskolloquium wird ein Prüfungsfall nach Wahl des Kandidaten und vorhergehender, rechtzeitiger Vorlage präsentiert, der dabei diskutiert wird und anhand dessen Erstkontakt, Ergebnisse der Sexualanamnese, Diagnose und DD, Behandlungsplanung und Behandlungsverlauf geschildert werden, sodass dann zu diesem Fall, sowie auch darüber hinaus, theoretische Fragen beantwortet werden müssen.
Anerkennung: Für Ärzte Diplomeinreichung bei der Akademie der Ärzte; Psychologen erhalten die Teilnahmebestätigung am Diplomlehrgang der OEASM, also ein Diplom der Akademie (nicht der ÄK); |
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